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   VG Dresden, 29.09.2016 - 11 K 504/16.A   

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VG Dresden, 29.09.2016 - 11 K 504/16.A (https://dejure.org/2016,107823)
VG Dresden, Entscheidung vom 29.09.2016 - 11 K 504/16.A (https://dejure.org/2016,107823)
VG Dresden, Entscheidung vom 29. September 2016 - 11 K 504/16.A (https://dejure.org/2016,107823)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VG Dresden, 29.09.2016 - 11 K 504/16
    "Die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt (vgl. Urteile vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 15.05 - BVerwGE 126, 243 Rn. 20 ff. und vom 1. Februar 2007 - BVerwG 1 C 24.06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 30, jeweils m.w.N.).

    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden gruppengerichteten Verfolgung setzt - abgesehen von den Fällen eines (staatlichen) Verfolgungsprogramms (vgl. hierzu Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ) - ferner eine bestimmte "Verfolgungsdichte" voraus, welche die "Regelvermutung" eigener Verfolgung rechtfertigt (vgl. Urteil vom 18. Juli 2006 a.a.O. Rn. 20).

    Diese ursprünglich für die unmittelbare und die mittelbare staatliche Gruppenverfolgung entwickelten Grundsätze sind prinzipiell auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar, wie sie nunmehr durch § 60 Abs. 1 Satz 4 Buchst, c AufenthG (entsprechend Art. 6 Buchst, c der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 - sog. Qualifikationsrichtlinie ) ausdrücklich als schutzbegründend geregelt ist (vgl. Urteil vom 18. Juli 2006 a.a.O. Rn. 21 f.).

    Alle danach gleichgearteten, auf eine nach denselben Merkmalen zusammengesetzte Gruppe bezogenen Verfolgungsmaßnahmen müssen schließlich zur ermittelten Größe dieser Gruppe in Beziehung gesetzt werden, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann (vgl. Urteil vom 18. Juli 2006 a.a.O. Rn. 24).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus VG Dresden, 29.09.2016 - 11 K 504/16
    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden gruppengerichteten Verfolgung setzt - abgesehen von den Fällen eines (staatlichen) Verfolgungsprogramms (vgl. hierzu Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ) - ferner eine bestimmte "Verfolgungsdichte" voraus, welche die "Regelvermutung" eigener Verfolgung rechtfertigt (vgl. Urteil vom 18. Juli 2006 a.a.O. Rn. 20).

    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines der in § 60 Abs. 1 AufenthG genannten Merkmale erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 a.a.O. ).

    nicht bekannter Übergriffe müssen die gerichtlichen Feststellungen zur Größenordnung der Gesamtheit der Anschläge aber in nachvollziehbarer und überprüfbarer Weise begründet werden (Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ).

  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86

    Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener

    Auszug aus VG Dresden, 29.09.2016 - 11 K 504/16
    Bei Familienangehörigen von politisch Verfolgten ist jedoch stets in Betracht zu ziehen, dass sie in Gefahr sein können, selbst verfolgt zu werden (BVerwG, Urt. v. 27. April 1982 - 9 C 239/80; Urt. v. 2. Juli 1985 - 9 C 35/84 Urt. v. 13. Januar 1987 - 9 C 53/86 - jeweils juris).

    werden kann, dass die festgestellten Verfolgungsfälle gegen Angehörige atypische Einzelfälle darstellen, die sich nicht wiederholt haben (BVerwG, Urt. v. 13. Januar 1987 - 9 C 53/86 - vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 17. Januar 2011 - A 2 K 3124/09 juris Rn. 43ff).

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80

    Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als

    Auszug aus VG Dresden, 29.09.2016 - 11 K 504/16
    Bei Familienangehörigen von politisch Verfolgten ist jedoch stets in Betracht zu ziehen, dass sie in Gefahr sein können, selbst verfolgt zu werden (BVerwG, Urt. v. 27. April 1982 - 9 C 239/80; Urt. v. 2. Juli 1985 - 9 C 35/84 Urt. v. 13. Januar 1987 - 9 C 53/86 - jeweils juris).
  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84

    Asylrecht - Ehegatten - Politische Verfolgung - Verfolgungsgrund - Geisel

    Auszug aus VG Dresden, 29.09.2016 - 11 K 504/16
    Bei Familienangehörigen von politisch Verfolgten ist jedoch stets in Betracht zu ziehen, dass sie in Gefahr sein können, selbst verfolgt zu werden (BVerwG, Urt. v. 27. April 1982 - 9 C 239/80; Urt. v. 2. Juli 1985 - 9 C 35/84 Urt. v. 13. Januar 1987 - 9 C 53/86 - jeweils juris).
  • VG Karlsruhe, 17.01.2011 - A 2 K 3124/09

    Asylrecht: Anspruch türkischer Staatsangehöriger, türkischer Volkszugehörigkeit

    Auszug aus VG Dresden, 29.09.2016 - 11 K 504/16
    werden kann, dass die festgestellten Verfolgungsfälle gegen Angehörige atypische Einzelfälle darstellen, die sich nicht wiederholt haben (BVerwG, Urt. v. 13. Januar 1987 - 9 C 53/86 - vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 17. Januar 2011 - A 2 K 3124/09 juris Rn. 43ff).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Dresden, 29.09.2016 - 11 K 504/16
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Februar 2013 -10 C 23.12 - juris Rn. 32; OVG NW, Urt. v. 17. August 2010 - 8 A 4063/06.A -, juris Rn. 35 ff., jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - 8 A 2632/06

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volkszugehörigkeit auf

    Auszug aus VG Dresden, 29.09.2016 - 11 K 504/16
    Bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts müssen u.a. Persönlichkeitsstruktur, Wissensstand und Herkunft des Asylbewerbers berücksichtigt werden (vgl. OVG NW, Urt. v. 2. Juli 2013 - 8 A 2632/06.A -, juris Rn. 59; BVerwG, Besohl, v. 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Dresden, 29.09.2016 - 11 K 504/16
    Zu den Voraussetzungen der Annahme einer Gruppenverfolgung hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11/08 - entschieden:.
  • BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06

    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung;

    Auszug aus VG Dresden, 29.09.2016 - 11 K 504/16
    "Die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt (vgl. Urteile vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 15.05 - BVerwGE 126, 243 Rn. 20 ff. und vom 1. Februar 2007 - BVerwG 1 C 24.06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 30, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2010 - 8 A 4063/06

    Antrag eines der Volksgruppe der Amharen und dem orthodoxen Glauben angehörigen

  • BVerwG, 18.03.1993 - 9 B 176.92

    Abweisung eines Asylanten wegen fehlender politischer Verfolgung - Nichtzulassung

  • VG Dresden, 22.09.2017 - 12 K 1598/16
    Die Beklagte sowie das Verwaltungsgericht Dresden habe in Fällen von Tawerghas die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, z.B. mit Urteil vom 29. September 2016, Az. 11 K 504/16.A. Das Verwaltungsgericht Chemnitz habe zumindest den Anträgen auf Gewährung von Prozesskostenhilfe in anderen Verfahren von Tawerghas entsprochen.
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